0% UST fĂĽr PV-Produkte
0% UST fĂĽr PV-Produkte an Endverbraucher
Seit Anfang 2023 gilt fĂĽr Endverbraucher eine Herabsetzung der UST auf 0%, wenn folgende Bedingungen erfĂĽllt sind:
- die Artikel werden fĂĽr die Montage oder Reparatur einer PV-Anlage bezogen
- die PV-Anlage befindet sich innerhalb der BRD
- die PV-Anlage besitzt eine max. Leistung von 30 kWp
FĂĽr Anlagen ĂĽber 30 kWp gibt es Sonderregeln, welche objektbezogen angefragt werden mĂĽssen.
Im Warenkorb können Sie für jeden PV-Artikel mit einem Klick die UST auf 0% reduzieren.
Bitte beachten:
Wall-Boxen u.a. Zubehör, welches nicht für den Betrieb oder die Montage benötigt werden, sind nicht von der Umsatsteuer befreit.
Solche Anträge müssen wir ablehnen.
UST fĂĽr PV-Produkte an Gewerbetreibende
Der Gesetzgeber hat die PV-Artikel nicht „umsatzsteuerfrei“ gemacht, sondern eine neue UST für Endverbraucher von 0% eingeführt.
Damit können Gewerbekunden die UST als Vorsteuer geltend machen, auch wenn sie die Produkte und Leistungen mit 0% UST fakturieren.
Im Ergebnis ist es fĂĽr Gewerbekunden also das Gleiche.
Wiederverkäufern und Auftragsverarbeitern berechnen wir den vollem Steuersatz.
Als Gewerbekunde bestätigen Sie mit dem Antrag auf UST-Reduzierung, die Produkte für den Eigenbedarf zu beziehen.