UN 2733, 1866: HARZLÖSUNG, 3, III, (D/E), AMINE, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G., 3 (8), II, (D/E)
Signalwort:GEFAHR
Das Signalwort wurde automatisiert ermittelt. Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen nicht das Sicherheitsdatenblatt. Für vollständige Informationen beachten Sie bitte das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
GHS02 - Flamme
Entzündbare Stoffe
Entzündbare Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe. Können mit Luft explosive Gemische bilden oder mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
GHS05 - Ätzwirkung
Ätzende Stoffe
Können Metalle zerstören. Können schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden verursachen.
GHS07 - Ausrufezeichen
Gesundheitsgefährdend
Verursacht Hautreizungen, Augenreizungen, allergische Hautreaktionen oder Reizungen der Atemwege.
GHS08 - Gesundheitsgefahr
Schwerwiegende Gesundheitsgefahren
Kann langfristige Gesundheitsschäden verursachen: Krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, organschädigend oder sensibilisierend.
GHS09 - Umwelt
Umweltgefährlich
Giftig für Wasserorganismen mit akuter oder langfristiger Wirkung. Gewässergefährdend.